Eine Qual mit der Wahl?
Am 09.Juni sind alle Sachsen-Anhalterinnen und Sachsen-Anhalter aufgerufen, ihre Stimme für Ortschaft-, Gemeinde-, und Stadträte, die Kreistage und für das Europäische Parlament abzugeben.
Ein Anlass zu mehreren Aktionen des Vorstandes des ABiSA e.V..
Zum einen hat eine stichprobenartige Aufnahme ergeben, dass es kaum Veränderungen beim Stand der Barrierefreiheit der Wahllokale gegeben hat.
Hier müssen die Stadt- und Gemeindeverwaltungen weiter aktiv werden, um ALLEN Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, ihrem demokratischen Grundrecht nachzukommen. Ein bloßer Verweis auf die Möglichkeit der Briefwahl reicht nicht!
Der Artikel 29 der UN-Behindertenrechtskonvention fordert, Menschen mit Behinderungen die politische Partizipation und damit die volle Teilhabe am politischen Diskurs zu ermöglichen.
Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2018 können inzwischen auch alle unter Betreuung stehenden Menschen mit Behinderungen von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen.
Neben der Zugänglichkeit ist auch zu prüfen, ob in den Wahllokalen Unterstützungsmaterialien, wie Wahlschablonen für sehbehinderte Menschen und Wahlinformationen in Leichter Sprache zur Verfügung stehen.
Ein weiteres Problemfeld ist die Wahlentscheidung selbst. Hier haben wir für Selbsthilfegruppen, Vereine, Verbände aber auch natürlich für Einzelpersonen einen Fragenkatalog erarbeitet, der den Kandidatinnen und Kandidaten mit der Bitte um Beantwortung vorgelegt werden kann. So wird eine Wahlentscheidung sicher leichter.
Wir empfehlen aber auch, den Katalog und die Antworten aufzuheben, so dass man leicht auch die Umsetzung der vielfachen Versprechungen überprüfen kann. Nach der Wahl ist vor der Wahl!Wahlprüfsteine ABiSA 2024 final